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Norwegen mit Hund oder Katze

Norwegen mit Hund oder Katze

Norwegen mit Hund oder Katze oder Frettchen aus einem EU-/EWR-Land (außer Schweden)? – dann müssen Sie folgende Dinge beachten.

Ab 1. Januar 2012 haben sich die Vorschriften für den Import von Hunden, Katzen und Frettchen nach Norwegen geändert. Informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Reise,über  folgenden Bestimmungen:

EU / EWR-Länder: Österreich – Belgien – Bulgarien – Zypern – Tschechische Republik – Dänemark – Estland – Finnland – Frankreich – Deutschland – Griechenland – Ungarn – Irland – Italien – Lettland – Litauen – Luxemburg – Malta – Niederlande – Polen – Portugal – Rumänien – Slowakei – Slowenien – Spanien – Schweden – UK.

Norwegen mit Hund oder Katze

In den alten Bestimmungen, mussten Hund, Katze oder Frettchen in eine 4 Monatige Quarantäne, bevor sie in den Norwegen Urlaub mitdurften. Diese Bestimmung sollte eine eingeschleppte Tollwut-Infektion verhindern. Nach den neuen Bestimmungen können diese Vorsichtsmaßnahmen, wenn die Voraussetzungen vor der Reise erfüllt sind, verzichtet werden.

Die neuen Bestimmungen für eine Einreise aus Deutschland sind:

  • Die Einfuhr von Haustieren nach Norwegen aus dem nicht börsennotierten Drittländern darf nur erfolgen, über eine tierärztliche Grenzkontrollstelle wenn nicht eine angemessene Kontrolle hat an einer anderen Grenzkontrollstelle im EWR durchgeführt.
  • Ihr Hund, Katze oder Frettchen muss eine Identifikation (Microchip) haben. Tätowierungen werden nur akzeptiert, wenn sie gut lesbar sind und das Tier damit vor dem 3. Juli 2011 versehen wurde (nach dem 3. Juli 2011 ist ein Microchip). Das Tier muss eine Identifizierung haben, bevor es eine Tollwutimpfung erhält. Die Identitätsnummer muss in allen Veterinärattesten/Pass und allen Originaldokumenten angegeben sein.
  • Ihr Hund, Katze oder Frettchen muss gemäß den Empfehlungen des Impfstoffproduzenten (normalerweise frühestens wenn es drei Monate alt ist) gegen Tollwut geimpft werden. Es kann nicht vor dem 21. Tag nach der Impfung eingeführt werden. Die Forderung nach einer Tollwutimpfung gilt auch bei der Einreise mit Tieren aus tollwutfreien Staaten.
  • Ihr Hund, Katze oder Frettchen muss gegen Bandwurmbefall *Echinococcus multilocularis* mit einem anerkannten Präparat, behandelt werden. Die Behandlung muss frühestens 10 Tage vor der Einreise in Norwegen –  in Deutschland erfolgen. Die Behandlung muss innerhalb der ersten 7 Tage nach der Einreise in Norwegen wiederholt werden. Beide Behandlungen müssen im Pass / durch ein Veterinärattest tierärztlich bescheinigt werden. 
  • Informationen über den Namen des Tierbesitzers, das Identitätsmerkmal des Tieres, die Tollwutimpfung und die Behandlung gegen Bandwurmbefall muss in einem Veterinärzertifikat dokumentiert sein, welches von einem öffentlichen Veterinär im Absendeland unterzeichnet sein muss, oder durch einen in der EU anerkannten Pass (gilt für EU-/EWR-Länder).
  • Beim Passieren der Grenze müssen dem Zoll während der Öffnungszeiten das Tier und die notwendigen Dokumente zur Kontrolle vorgelegt werden. Wenn Sie aus der EU, oder aus Kroatien, Island, der Schweiz oder Liechtenstein kommen, muss das Tier und die Papiere unaufgefordert beim Zoll (rot) vorgelegt werden. Bei der Einfuhr von Tieren aus anderen Ländern müssen die Tiere beim Passieren der Grenze von der Lebensmittelaufsichtsbehörde untersucht werden. Wenn dies für Sie zutrifft,  denken Sie daran, dass Sie die Aufsichtsbehörde mindestens 48 Stunden im Voraus über die Zeit und den Ort Ihrer Ankunft informieren müssen.
  • Norwegen mit Hund oder Katze – Diese Vorschriften gelten für die private Einfuhr von bis zu fünf Tieren pro Einreise. Wenn Sie mehr als fünf Tiere mit sich führen wollen, müssen Sie sich nach den Vorschriften für die kommerzielle Einfuhr richten.

Tipp: für Norwegen mit Hund oder Katze – die Entwurmungs Behandlung nicht vergessen!

 

Quelle: Mattilsynet und norwegen.no