Zollbestimmungen
Hinweis!
Neu seit 01. Juli 2014:
Wenn Sie keine Zigaretten nach Norwegen einführen, dann können Sie ab dem 01. Juli 2014 1,5 Liter Wein ODER Bier zusätzlich zur normalen Quote zollfrei mit sich führen Einfuhrbestimmungen für Norwegen
Für Angelreisen, Camping und Hütten Urlaub gelten in Norwegen folgende Bestimmungen:
Zollbestimmungen für Reisende von und nach Norwegen
Bei der Ausreise aus Norwegen.
- Devisen
- Gefährdete Tier- und Pflanzenarten
- Ausfuhrquote für Fisch und Fischprodukte
- Antiquitäten/Kulturerbe
Bei der Einreise nach Norwegen
- «Roter» oder «grüner» Ausgang?
- Regeln zur Befreiung von Zoll und Steuern
- Alkohol und alkoholische Getränke
- Tabakerzeugnisse
- Fleisch, Fleischprodukte, Milch und Milchprodukte
- Kraftstoffe
- Wertgrenzen
- Vereinfachte Verzollung
- Kraftfahrzeuge
- Verbotene Waren ohne besondere Genehmigung
- Tiergesundheit und sanitärer Pflanzenschutz
- Einfuhr von Tieren
- Devisen
- Gefährdete Tier- und Pflanzenarten
- Im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge
Bei der Ausreise aus Norwegen
Gegenstände, die Sie bei der Ausreise aus Norwegen ins Ausland mitgenommen haben, können Sie zoll- und steuerfrei wieder einführen. Bei der Einreise kann ein Nachweis verlangt werden, dass die von Ihnen eingeführten Gegenstände mit den ausgeführten Gegenständen identisch sind. Wenn Sie sich vor der Ausreise an die Zollstelle wenden, wird Ihnen eine besondere Bescheinigung ausgestellt, wo Sie die Gegenstände eintragen können, die Sie auf der Reise mitnehmen möchten. Hier kann es sich zum Beispiel um ein Reiseradio, einen Fotoapparat, eine Videokamera, ein Fernglas, einen PC oder Ähnliches handeln. Diese Bescheinigung kann auch bei späteren Auslandsreisen benutzt werden, wenn Sie alle oder einige dieser Gegenstände mit sich führen.
Devisen
Bei der Ausreise aus Norwegen können Sie Zahlungsmittel von insgesamt NOK 25.000 mit sich führen. Sofern die mitgeführten Werte diesen Betrag überschreiten, ist dies den norwegischen Zollbehörden auf einem dort erhältlichen Formular mitzuteilen. Dieses Formular ist der Zollbehörde bei der Ausreise ausgefüllt zu übergeben. Zahlungsmittel sind beispielsweise Geldscheine und Münzen in norwegischer oder ausländischer Währung, Schecks/Reiseschecks und andere Wertpapiere.
Gefährdete Tier- und Pflanzenarten
Es ist verboten, gefährdete Tier- und Pflanzenarten und die meisten Erzeugnisse solcher Arten aus Norwegen auszuführen. Zu den gefährdeten Tierarten zählen in Norwegen Wolf, Polarfuchs, Vielfraß und bestimmte Raubvögel. Ferner ist die Ausfuhr von Eiern gefährdeter Vogelarten verboten. Ãœber weitere Einzelheiten können Sie sich beim Direktorat für Naturverwaltung und bewirtschaftung (Direktoratet for naturforvaltning) und beim Norwegischen Zoll informieren.
Ausfuhrquote für Fisch und Fischprodukte
Es ist nicht gestattet, mehr als 15 kg Fisch oder Fischprodukte pro Person auszuführen. Die Ausfuhrquote gilt für in norwegischen Küstengewässern durch Sportangeln erbeuteten Fisch. Süßwasserfisch, Lachs, Forelle und Saibling sind von der Ausfuhrquote nicht betroffen. Die Ausfuhrquote steht der zusätzlichen Ausfuhr eines ganzen Fisches (Trophäenfisch) über die Quote hinaus nicht im Wege. Nähere Auskünfte erteilt das Norwegische Fischerei- und Küstenministerium (Fiskeri- og kystdepartementet).
Antiquitäten/Kulturerbe
Antiquitäten und antike Gegenstände von künstlerischem, kulturellem oder historischem Wert dürfen nicht ohne Sondergenehmigung außer Landes gebracht werden. Nähere Auskünfte erteilt das norwegische Staatliche Zentrum für Archive, Bibliotheken und Museen (ABMutvikling).
Bei der Einreise nach Norwegen
Wenn Sie nach Norwegen einreisen, müssen Sie Waren bzw. Devisen, deren Einfuhr nicht ohne weiteres erlaubt ist, unaufgefordert beim Zoll anmelden. Unrichtige Angaben sind strafbar.
«Roter» oder «grüner» Ausgang?
Bei den meisten Einreisestellen gibt es einen ROTEN und einen GRÃœNEN Ausgang. Wenn Sie den roten Ausgang benutzen, bedeutet dies, dass Sie Waren mit sich führen, die zoll- und steuerpflichtig sind bzw. für die eine besondere Einfuhrgenehmigung erforderlich ist. Wenn Sie den grünen Ausgang benutzen, geben Sie damit an, dass Sie nur Waren mit sich führen, die zollund steuerfrei eingeführt werden dürfen bzw. für die keine besondere Einfuhrgenehmigung erforderlich ist. Im Zweifelsfall benutzen Sie den roten Ausgang und wenden sich an den Zoll.
Sie können den grünen Ausgang benutzen, wenn Sie ausschließlich zoll- und steuerfreie Waren innerhalb der festgesetzten Mengen- und Wertgrenzen mit sich führen und wenn:
€¢ die Waren für Sie selbst bzw. als privates Geschenk und weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind,
€¢ Sie die Waren persönlich mit sich führen, entweder am Körper oder im Reisegepäck, so dass die Waren an der Zollgrenze zur Kontrolle vorgelegt werden können. Waren, die versandt oder aufgegeben werden, z. B. als Reisegepäck, dürfen nur dann zoll- und steuerfrei eingeführt werden, wenn Sie die entsprechenden Gepäckstücke vor der Zollkontrolle wieder in Empfang nehmen.
Wenn ein Gepäckstück z. B. wegen Fehlleitung auf einem Flughafen später eintrifft als Sie selbst, müssen Sie den roten Ausgang benutzen und beim Zoll angeben, was sich in Ihrem Handgepäck und Ihren übrigen Gepäckstücken befindet.
Die Zollstelle ist berechtigt, Personen, Gepäckstücke und Beförderungsmittel zu untersuchen. Dabei müssen Sie den Inhalt von Gepäckstücken u. Ä., die kontrolliert werden sollen, selbst aus- und einpacken, und Sie sind verpflichtet, den Zollbeamten die notwendigen Auskünfte zu geben.
Regeln zur Befreiung von Zoll und Steuern
Nach einem mindestens 24-stündigen Aufenthalt außerhalb Norwegens können Sie Waren im Gesamtwert von NOK 6.000 zoll- und steuerfrei einführen. Wenn Sie sich weniger als 24 Stunden außerhalb Norwegens aufgehalten haben, können Sie einmal im Laufe von 24 Stunden Waren im Gesamtwert von bis zu NOK 3.000 zoll- und steuerfrei einführen. Alkohol und alkoholische Getränke sowie Tabakerzeugnisse dürfen nur dann eingeführt werden, wenn Sie nachweisen können, dass diese Waren in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums erworben und beim Kauf die entsprechenden Abgaben entrichtet wurden (keine Duty-Free-Waren). Kinder unter 12 Jahren dürfen nur Erfrischungsgetränke, Schokolade und andere Süßigkeiten zoll- und steuerfrei einführen.
Innerhalb der Wertgrenze von NOK 6.000 bzw. NOK 3.000 dürfen die nachstehend aufgeführten Waren zollund steuerfrei eingeführt werden. (Bitte beachten Sie die oben genannten Beschränkungen bei Auslandsaufenthalten von weniger als 24 Stunden.)
Alkohol und alkoholische Getränke
Bei der zollfreien Einfuhr von Alkohol nach Norwegen sind folgende Kombinationen möglich (pro Person über 18 Jahre, über 20 Jahre für Alkohol von mehr als 22 Volumenprozent):
1 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent bis höchstens 60 Volumenprozent, 1 1/2 Liter andere alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 4,7 Volumenprozent bis höchstens 22 Volumenprozent (z.B. Wein) und 2 Liter andere alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent bis höchstens 4,7 Volumenprozent (z.B. Bier).
oder
3 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 4,7 Volumenprozent bis höchstens 22 Volumenprozent und 2 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent bis höchstens 4,7 Volumenprozent.
oder
1,5 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 4,7 Volumenprozent bis höchstens 22 Volumenprozent und 3,5 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent bis höchstens 4,7 Volumenprozent.
oder
5 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent bis höchstens 4,7 Volumenprozent.
Alkoholische Getränke, die einen Alkoholgehalt bis einschließlich 2,5 Volumenprozent enthalten, sind nicht von diesen Regelungen betroffen.
Tabakerzeugnisse
a. 200 Zigaretten oder 250 Gramm anderer Tabakerzeugnisse, und
b. 200 Blatt Zigarettenpapier.
Tabakerzeugnisse dürfen nur von Personen über 18 Jahren eingeführt werden.
Fleisch, Fleischprodukte, Milch und Milchprodukte
Insgesamt 10 kg Fleisch, Fleischwaren und Käse aus Ländern des EWR sowie Futtermittel dürfen eingeführt werden. Ausgenommen ist Hunde- und Katzenfutter, dessen Wert aber bei der Einfuhr-Freigrenze von 6.000 NOK zu berücksichtigen ist. Aus Ländern außerhalb des EWR ist die Einfuhr von Fleisch, Fleischwaren, Milch und Milchprodukten im Reisegepäck verboten. Diese Produkte sind über eine veterinärmedizinische Grenzkontrollstelle einzuführen, wobei den Waren ein Gesundheitszertifikat beizuliegen hat.
Kraftstoffe
Bis zu 600 Liter in den serienmäßig eingebauten Kraftstofftanks des Beförderungsmittels. Zusätzlich dürfen pro Beförderungsmittel 10 Liter Kraftstoff in einem zugelassenen Reservekanister mitgeführt werden.
Ferner können Sie Gegenstände des persönlichen Bedarfs und sonstige Reiseausstattung wieder einführen, die Sie bei der Ausreise aus Norwegen mitgenommen haben, siehe Abschnitt über Ursprungsnachweise bei Ausreise.
Wertgrenzen
Falls die Wertgrenze von NOK 6.000 bzw. NOK 3.000 überschritten wird, können Sie wählen, für welche Waren Sie Zoll und Steuern entrichten wollen. Ist bei nicht teilbaren Waren die Reisefreigrenze überschritten, so werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware erhoben. Waren, die eine Ganzheit darstellen, können nicht aufgeteilt werden. Die einzelnen Teile können also nicht bei mehreren Reisen oder gemeinsam von mehreren Personen eingeführt werden. Dies gilt auch für den Fall, dass der Einzelwert der Warenteile unterhalb der Wertgrenze von NOK 6.000 bzw. NOK 3.000 liegt. Wenn Sie den Warenwert nicht nachweisen können, z. B. durch Vorlage eines Kaufbelegs, setzt die Zollstelle den Wert nach Ermessen fest.
Die Wertgrenze von NOK 6.000 bzw. NOK 3.000 gilt auch für die Reparatur von Waren im Ausland einschließlich der Reparatur von Fahrzeugen. Falls die Reparaturkosten die Wertgrenze übersteigen, werden Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Reparatur erhoben.
Vereinfachte Verzollung
Zusätzlich zu den Reisefreimengen (zoll- und steuerfreie €žQuote“) können Sie die in der folgenden Tabelle angegebenen Mengen verzollen, wobei die aufgeführten Abgabensätze maßgebend sind. Für diese vereinfachte Verzollung gelten dieselben Altersgrenzen wie für die Einfuhr von Reisefreimengen. Für die Einfuhr größerer Mengen müssen Sie sich an das Zentralamt für das Sozial- und Gesundheitswesen (Sosial- og helsedirektoratet) wenden.toll.no
Warenbezeichnung | Höchstmenge | Abgabensatz | |
Bier mit mehr als 2,5 Vol.-% Alkohol oder andere alkoholische Getränke mit mehr als 2,5 Vol.-% und höchstens 4,7 Vol.- % Alkohol | Insgesamt
27 Liter |
NOK 20 pro Liter | NOK 7 pro0,33 Liter |
Alkoholische Getränke mit mehr als 4,7 Vol.-% und weniger
als 15 Vol.-% Alkohol |
NOK 55 pro Liter | NOK 40 pro ganze Flasche | |
Alkoholische Getränke mit mindestens 15 Vol.-% und höchstens 22 Vol.-% Alkohol | NOK 105 pro Liter | NOK 75 pro ganze Flasche | |
Alkoholische Getränke mit mehr als 22 Vol.-% und höchstens 60 Vol.-% Alkohol | 4 Liter | NOK 300 pro Liter | 200 kr pr 1/1 flaske |
Rauchtabak | Insgesamt
500 Gramm |
NOK 270 pro 100 Gramm | |
Schnupf- und Kautabak | NOK 110 pro 100 Gramm | ||
Zigarren und Zigarillos | NOK 270 pro 100 Gramm | ||
Zigaretten | 400 Stück | NOK 270 pro 100 Gramm | |
Zigarettenpapier und -hülsen | 400 Stück | NOK 5 pro 100 Blatt/Hülsen |
Kraftfahrzeuge
Kraftfahrzeuge, für die Kfz-Einfuhrsteuer zu entrichten ist, dürfen nicht zoll- und steuerfrei nach Norwegen eingeführt werden. Mit einem solchen Kraftfahrzeug müssen Sie an der Grenze den roten Ausgang (rote Ausfahrt) benutzen.
Ohne besondere Genehmigung ist die Einfuhr folgender Waren verboten:
€¢ Betäubungsmittel, Arzneimittel und Gifte Erlaubt sind Medikamente in kleineren, dem persönlichen Bedarf entsprechenden Mengen.)
€¢ Alkohol und alkoholische Getränke mit mehr als 60 Volumenprozent Alkohol
€¢ Waffen und Munition
€¢ Feuerwerkskörper
€¢ Kartoffeln
€¢ Säugetiere, Vögel und exotische Tiere
€¢ Pflanzen bzw. Pflanzenteile, die zum Anbau bestimmt sind
Tiergesundheit und sanitärer Pflanzenschutz
Für die Einfuhr landwirtschaftlicher Produkte gelten besondere Bestimmungen, um die Verbreitung von Pflanzen- und Haustierkrankheiten zu verhindern. Ãœber weitere Einzelheiten können Sie sich beim Norwegischen Amt für Lebensmittelsicherheit (Mattilsynet) informieren.
Der folgenden Ãœbersicht ist zu entnehmen, welche Erzeugnisse Sie trotzdem mitbringen dürfen. Die Ãœbersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die aufgeführten Erzeugnisse können gegebenenfalls auch kurzfristig von der Liste gestrichen werden.
In Ihrem persönlichen Gepäck und für Ihren persönlichen Verbrauch können Sie Fleisch und Fleischwaren, Milch und Milcherzeugnisse sowie Eier und andere Nahrungsmittel tierischer Herkunft aus einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums mitbringen. Die Zulässigkeit der Einfuhr solcher Waren aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und von den Inselterritorien Svalbard (mit Spitzbergen) und Jan Mayen ist im Einzelfall vorab zu klären.
Reisende können Obst, Beeren, Pflanzen und Pflanzenteile für den persönlichen Verbrauch auch ohne Pflanzengesundheitszeugnis im folgenden Umfang mitbringen:
€¢ bis zu 10 kg Obst, Beeren und Gemüse, jedoch keine Kartoffeln
€¢ bis zu 25 Stück Schnittblumen
€¢ bis zu 3 kg Blumenzwiebeln und Blumenknollen
€¢ bis zu 5 Stück Topfblumen (Zimmerpflanzen) aus europäischen Ländern
€¢ bis zu 50 Portionspackungen Samen
Einfuhr von Tieren
Für die Einfuhr von Tieren gelten besondere Bestimmungen. Nähere Auskünfte finden Sie unter www.mattilsynet.no.
Für Hunde, Katzen und Iltisse aus allen EU-Ländern außer Schweden ist ein Pass, eine Identifikation sowie ein gültiger Nachweis über eine erfolgte Tollwutschutzimpfung und eine durchgeführte Blutuntersuchung (gilt nicht für Iltisse) vorzulegen. Hunde und Katzen müssen in der Woche vor und in der Woche nach der Einfuhr auch mit einem zugelassenen Bandwurmmittel behandelt werden. Kleinnager, Vögel in Bauern und Kaninchen benötigen eine gültige Einfuhrgenehmigung des Norwegischen Amtes für Lebensmittelsicherheit (Mattilsynet).
Devisen
Bei der Einreise nach Norwegen können Sie Zahlungsmittel von insgesamt NOK 25.000 mit sich führen. Sofern die mitgeführten Werte diesen Betrag überschreiten, ist dies den norwegischen Zollbehörden auf einem dort erhältlichen Formular mitzuteilen. Zahlungsmittel sind beispielsweise Geldscheine und Münzen in norwegischer oder ausländischer Währung, Schecks/Reiseschecks und andere Wertpapiere.
Gefährdete Tier- und Pflanzenarten
Gemäß dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) und norwegischen Vorschriften ist die Einfuhr von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten einschließlich der meisten Erzeugnisse dieser Arten nach Norwegen verboten. Unter diese Bestimmungen über gefährdete Arten fallen Elefanten, Leoparde, Tiger, Wolf, Vielfraß, einige Krokodil- und Schlangenarten, bestimmte Raubvögel, die Eier einiger Vogelarten sowie bestimmte Orchideen und Kakteen.
Ãœber weitere Einzelheiten können Sie sich beim Direktorat für Naturverwaltung und -bewirtschaftung (Direktoratet for naturforvaltning) und beim Norwegischen Zoll informieren.
-zurück
Im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge
Für die Benutzung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen in Norwegen gibt es besondere Bestimmungen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen wird streng geahndet. Weitere Informationen sind in der Broschüre Informationen zur Benutzung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen in Norwegen oder im Internet unter www.toll.no zu finden.
Adressen
Der Norwegische Zoll wünscht Ihnen Gute Reise!
Nützliche Telefonnummern und Internet-Adressen:
Zentrum für Archive, Bibliotheken und Museen
Tel.: +47 23 11 75 00 www.abm-utvikling.no
Direktorat für Naturverwaltung
Tel.: +47 73 58 05 00 www.naturforvaltning.no
Fischerei- und Küstenministerium
Tel.: +47 22 24 90 90 www.odin.dep.no/fkd
Amt für Lebensmittelsicherheit
Tel.: +47 0 60 40 www.mattilsynet.no
Ministerium für Umwelt und Naturschutz
Tel.: +47 22 24 90 90 www.odin.dep.no/md
Direktorat für Gesundheit und Soziales, Abteilung Alkohol und Drogen
Tel.: +47 810 200 50 www.shdir.no/rusmidler
Direktorat für Gesundheit und Soziales, Abteilung Tabakwaren
Tel.: +47 810 200 50 www.shdir.no/tobakk
Zollregion Ostnorwegen
Tel.: +47 69 36 22 00 ostnorge@toll.no
Zollregion Oslo und Akershus
Tel.: +47 22 86 03 00 oslo@toll.no
Zollregion Südnorwegen
Tel.: +47 38 12 00 12 sornorge@toll.no
Zollregion Westnorwegen
Tel.: +47 55 57 37 00 vestnorge@toll.no
Zollregion Mittelnorwegen
Tel.: +47 73 88 43 00 midtnorge@toll.no
Zollregion Nordnorwegen
Tel.: +47 77 62 55 00 nordnorge@toll.no
Informationszentrum der Zollverwaltung
Tel.: +47 0 30 12
Herausgegeber:
Die Zollverwaltung
Schweigaards gate 15
Postboks 8122 Dep
N-0032 Oslo
Telefon +47 22 86 03 00
tad@toll.no